M&A und Unternehmensfinanzierungen
Zu unseren meist langjährigen Mandanten im Gesellschaftsrecht zählen mittelständische Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaften, Freiberufler und Einzelkaufleute. Wir begleiten Gesellschaften sowie ihre Gesellschafter und Organe im Tagesgeschäft sowie bei allen speziellen Rechtsfragen, von der Gründung von Unternehmen über sämtliche Kapitalmaßnahmen bis hin zu Umstrukturierungen.
Besondere Erfahrung haben wir in der umfassenden Beratung bei Unternehmensreorganisationen sowie bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen (Mergers & Acquisitions).
Das Leistungsspektrum der Beratung erstreckt sich dabei – neben der steuerlichen Gestaltung der Transaktion – auf den gesamten Ablauf des Prozesses, von der Durchführung einer Legal Due Diligence über die Verhandlung der Verträge bis hin zur technischen Abwicklung der Transaktion durch die dingliche Übertragung der erworbenen Wirtschaftsgüter oder Beteiligungen.
Eingespielte Teams von Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrechtlern (sowie weiteren Experten, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls) garantieren eine effiziente Projektabwicklung.
Ansprechpartner: Tom Hilliger
Rechtsprechung zu M&A und Unternehmensfinanzierungen
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