Erbrecht

Angesichts hoher vererbbarer Vermögensmassen und steigender Lebenserwartungen nimmt die - insbesondere prophylaktische - erbrechtliche Beratung an Bedeutung immer mehr zu. Um die Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall auszuschöpfen, ist eine rechtzeitige Regelung zu Lebzeiten notwendig.

Die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarien sind vielgestaltig: ob Schenkungen, Übertragung von Vermögenswerten gegen Auflagen, testamentarische Gestaltungen oder Erbverträge oder Gespräche über die Unternehmensnachfolge. Allein die rechtzeitige Planung und Weichenstellung über die Vorstellungen des Erblassers ist unerlässlich.

Herr Rechtsanwalt Ralph Müller berät und vertritt Sie kompetent, sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen.

Ihr Ansprechpartner: Ralph Müller

Rechtsprechung zum Erbrecht

Die Unwirksamkeit eines Erbverzichts kann erst dann auf die Auslegungsregeln des § 2350 BGB gestützt werden, wenn die Ermittlungen des Willens der…

Derartige Vorstellungen des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um…