§ 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.
BAG, Urt. v. 07.11.2007, Az. 5 AZR 1007/06, NJW 2008, 939
§ 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.
BAG, Urt. v. 07.11.2007, Az. 5 AZR 1007/06, NJW 2008, 939
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