Zu Beginn einer Krebstherapie kann kaum eine sichere Prognose über die Heilungs- und Wiedereingliederungschancen ins Berufsleben oder Dauer der Behandlungszeit und Umfang der zu erwartenden Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit abgegeben werden, so dass unbefristet nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit zuzusprechen sein kann.
OLG Köln, FamRZ 2009, 429
Dem Unterhaltsberechtigten ist eine angemessene Übergangszeit von sechs bis zwölf Monaten zuzubilligen, um sich auf die geänderte Rechtslage nach dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz einzustellen und neben der Betreuung zweier Kinder im Alter von 15 und 12 Jahren eine Vollzeitarbeitsstelle zu finden.
OLG Köln, FF 2009, 80