Erwerbsobliegenheit eines betreuenden Elternteils

Bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des § 1570 Abs. 1 und 2 BGB ist zu berücksichtigen, dass der Elternteil zwei noch im Schulalter befindliche Kinder betreut. Eine Vollzeitbeschäftigung ist auch bei einer bestehenden Möglichkeit einer Volltagsbetreuung durch staatliche Stellen nicht ohne weiteres zumutbar, insbesondere wenn sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.

KG FamRZ 2009, 336