Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte leiblicher Väter

Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt.

So hat der EGMR entschieden, dass die deutschen Gerichte bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen, ob das Wohl des Kindes, der im konkreten Fall mit seiner Mutter und dessen Ehemann als seinem rechtlichen Vater zusammenlebt, einen Umgang mit dem leiblichen Vater erfordert.

Kernfrage bei der Entscheidung war, ob ein leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater Umgangsrechte mit seinem Kind haben sollte oder nicht.

Falls Sie Fragen zu dieser Materie oder dem Umgangsrecht allgemein haben, können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Urteil vom 15.09.2011, Az.: 17080/07, nicht rechtskräftig