Führt eine gemeinsame Haushaltsführung als Ersparnis zu höherem Unterhalt?

Lebt der Unterhaltsschuldner mit einem Ehegatten oder einem Lebensgefährten zusammen und hat aufgrund dessen eine Haushaltsersparnis, so ist diese bei ihm regelmäßig mit 12,5% zu berücksichtigen.

OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 71

Anmerkung:

Nicht alle Oberlandesgerichte operieren mit einem Prozentsatz sondern mit einem geschätzten Wert, der sich durch das Zusammenleben mit einem anderen (neuen) Partner ergibt, und zwar bis zu 600,00 € monatlich. Feste Grenzen hierfür gibt es nicht.