Krankenvorsorgeunterhalt - isolierte Geltendmachung

Ein Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt kann isoliert geltend gemacht werden, wenn der laufende Lebensbedarf durch das eigene Einkommen gedeckt ist.

Krankenvorsorgeunterhalt kann in der Höhe nach § 1578b BGB begrenzt werden, wenn ein den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechender Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Beitrag zu erreichen ist.

 

OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 567 oder FuR 2010, 175