Prozesskostenhilfe für Selbständige?

Selbständige und Gewerbetreibende sind gehalten, Rücklagen für Prozesse, die sich im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit ergeben könnten, zu bilden. Sie müssen im Prozesskostenhilfeverfahren darlegen und belegen, dass sie Rücklagen in ausreichender Höhe gebildet haben und was und wofür diese Rücklagen wann verbraucht worden sind.

OLG Celle, FamRZ 2007, 154