Der Einbau einer Klimaanlage an der Außenfassade ist eine bauliche Veränderung und bedarf der Zustimmung der Wohnungseigentümer, so nach einer kürzlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. So hatten die Miteigentümer gegen den Alleingang eines Eigentümers geklagt, weil dieser das Gerät an der Außenfassade montieren ließ und dies alles andere als schön aussah. Zudem gingen von dem Gerät laute Geräusche aus und dies vor allem nachts. Die Anlage mußte nach dem Urteil wieder entfernt werden.
OLG Düsseldorf, Az. I-3 Wx 179/09