Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Mieter Wohnmängel geltend machen können. Vermieter dürfen demnach keine übertrieben detaillierten Beschreibungen fordern.
BGH, Az. VIII ZR 155/11
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Mieter Wohnmängel geltend machen können. Vermieter dürfen demnach keine übertrieben detaillierten Beschreibungen fordern.
BGH, Az. VIII ZR 155/11
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