Wer beim Führen eines Kraftfahrzeuges einen Handyanruf "wegdrückt", verstößt damit bereits gegen die Straßenverkehrsordnung. Daher muss er genauso mit einer Geldbuße rechnen wie ein Fahrer, welcher mit einem Handy am Ohr erwischt wird.
OLG Köln, Aktenzeichen: III-1 RBs 39/12