Nach EuGH-Entscheidung: Kreditwiderruf weiterhin möglich

Bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Widerrufsjoker

Das höchste europäische Gericht erklärt aktuelle Formulierungen in Widerrufsbelehrungen deutscher Banken und Sparkassen für unvereinbar mit europäischem Recht (Urt. v. 26.03.2020, Az. C-66/19). Die fehlerhaften Belehrungen finden sich in nahezu sämtlichen Kreditverträgen, die zwischen Juni 2010 in abgeschlossen wurden. Das Urteil betrifft Baufinanzierungen, Immobiliendarlehen und Kfz-Finanzierungen, aber auch Konsumentendarlehen.

Zinsgünstige Umschuldung wieder möglich

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist dieser Kredite nicht zu laufen beginnt. Die Verträge können deshalb noch immer widerrufen werden. Insbesondere Immobilienbesitzer, die ab Juni 2010 eine Baufinanzierung aufgenommen haben, könnten davon profitieren und vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dann nicht fällig. So können teure Kreditengagements in äußerst zinsgünstige Darlehen umgeschuldet werden. Zusätzlich ergeben sich aus der Rückabwicklung weitere finanzielle Vorteile, da die Kreditinstitute für die bereits erhaltenen Zins- und Tilgungsleistungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Nutzungsersatz an den Darlehensnehmer zu zahlen haben. Die Ersparnis beträgt so insgesamt häufig mehr als 10.000 €.

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Das Urteil: Verbraucher können Widerrufsfrist nicht zuverlässig berechnen

Der europäische Gerichtshof beanstandete, dass die so genannten Pflichtangaben nicht übersichtlich aufgezählt werden. Stattdessen wird auf Paragraphenketten verwiesen, die nicht einmal für Juristen ohne weiteres nachvollziehbar sind (sog. Kaskadenverweis). Der Verbraucher wird sozusagen auf eine Schnitzeljagd durch verschiedene Gesetzbücher geschickt. Dies war bereits nach Ansicht zahlreicher Juristen unzumutbar und daher mit der europäischen Richtlinie nicht zu vereinbaren. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich nun auf diese Rechtsprechung einstellen müssen.