Die aktuelle <link internal-link>Corona-Epidemie und die damit verbundenen Kosten werden die Versicherungswirtschaft wohl eher noch zu einer zusätzlichen Prämienerhöhung veranlassen.
Nun hat das Oberlandesgericht Köln Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre in der privaten Krankenversicherung für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts wurden die Kunden nicht hinreichend über die Gründe der Erhöhungen informiert. Ein solcher Hinweis auf die „maßgeblichen Gründe“ ist jedoch nach den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erforderlich, damit die Erhöhung wirksam wird. Das Gericht fand in seinem Urteil <link https: openjur.de u external-link>(OLG Köln vom 28.01.2020 Aktenzeichen 9 U 138/19) deutliche Worte: Der Inhalt der Schreiben, mit denen die Versicherungen über die Prämienerhöhungen informiert hatten, sei „widersprüchlich“ bzw. „missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch“.
Zwar betraf die Entscheidung nur zwei Tarife der AXA Versicherung. Das Urteil hat nach unserer Einschätzung jedoch auch Bedeutung für die meisten andere Privaten Krankenversicherungen. Die Beitragserhöhungen zahlreicher weiterer Versicherer genügen den Mindestanforderungen häufig ebenfalls nicht. Sie sind deshalb ebenfalls unwirksam.
Überhöhte Beiträge zurückverlangen
Die Versicherung wurde durch das OLG Köln verurteilt, an den Versicherungsnehmer über 3.500,00 € zzgl. Zinsen zurückzuzahlen. Da die Erhöhung erst nachträglich begründet wurde, war die Versicherung um die bis dahin geleisteten Erhöhungsbeträge „ungerechtfertigt bereichert“.
Die AXA Versicherung hat Revision gegen das Urteil eingelegt, so dass der Bundesgerichtshof das letzte Wort in der Sache hat. Sollte das Urteil Bestand haben, können tausende Versicherungsnehmer die zu Unrecht gezahlten Beiträge zurückverlangen. Der Anspruch muss jedoch vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist wirksam geltend gemacht werden.
Unser Service für Sie
Die Kanzlei Hilliger & Müller hält für Versicherungsnehmer einen besonderen Service bereit. Im Rahmen einer kostenlosen Vorprüfung erhalten Sie eine erste Einschätzung darüber, ob auch Sie von dieser neuen Rechtsprechung profitieren können. Wir benötigen lediglich die vollständige Mitteilung über die Beitragserhöhung.
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