Das Recht der Eheleute, ihre eheliche Gemeinschaft grundsätzlich frei zu gestalten, gilt nur für eine gleichberechtigte Partnerschaft. Bei einseitiger…
Prinzipiell sei zwar ein vertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich möglich. Bei offenkundiger Einseitigkeit der…
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